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Die westliche Wertegemeinschaft, was ist denn das?

Veröffentlicht am von Gerald Tauber

In den Reden der Politiker wie Merkel, Steinmeier oder Gauck hören wir immer wieder den Begriff der westlichen Wertegemeinschaft, doch was heißt denn westliche Wertegemeinschaft. Ist der Begriff eine philosophische Umschreibung der Menschenrechte, des Humanismus? Oder ist es Umschreibung von künstlerisch- wissenschaftlich fundierten Fakten zum Aufbau einer Gesellschaft? Die Wirtschaftsweise? Oder der Trennung von Staat und Religion?

Hierzu erst einmal ein paar Grundsätzliche Überlegungen:

Um zu verstehen was die westlichen Werte sind muss man sich erst einmal verstehen was ein gesellschaftlicher Wert an sich ist. Einen gesellschaftliche Wert definiert man im allgemeinen als Konsens verschiedener Zielvorstellungen mehrerer Individuen und damit einher gehend auch der gesellschaftlicher Gruppen, wie z. B. Parteien, Gewerkschaften usw. und kann man als sozialen und materiellen Stellenwert Charakterisieren.

Die Problematik der gemeinsamen Werte in einer Gesellschaft, dieses legt der Ausdruck der westlichen Wertegemeinschaft nämlich nahe, das Sie einen permanenten Wandel unterliegen, da sich gesellschaftliche Strukturen und Akteure in der Regel verändern, verändern sich auch deren Zielvorstellungen wie zum Beispiel in den 60ziger Jahren, Verschiebung von traditionellen „materiellen Werten“, die auf soziale Stabilität und wirtschaftliches Wachstum zielten, einen Wandel erfuhren zu „postmateriellen Werten“ fest, die sich in Zielen wie Mitspracherechten in Politik und Gesellschaft, dem Schutz der freien Meinungsäußerung oder dem Streben nach einer humanen Gesellschaft, in der Ideen mehr zählten als Geld, niederschlugen. Im Zeitraum von etwa 1965 bis 1975 erkannte der Sozialforscher Klages einen fundamentalen „Wertewandelschub“, den er als eine Verlagerung zwischen zwei gegensätzlichen Wertesystemen beschrieb: Im Zuge des Wandels ist es zu einer erheblichen Abwertung von traditionellen „Pflicht- und Akzeptanzwerten“ (dazu gehören etwa Disziplin, Gehorsam, Leistung, Ordnung, Pflichterfüllung usw.) und zu einer starken Aufwertung von „Selbstentfaltungswerten“ (diese umfassen z. B. Emanzipation von Autoritäten, Gleichbehandlung, Gleichheit, Demokratie, Partizipation etc.) gekommen. Dieser Wandel gipfelte Ende der Siebziger Jahre in der Gründung der Grünen Partei und der Friedensbewegung der 80ziger Jahre. Durch den Mauerfall 1989 erfuhren diese Wertesysteme wiederum erneut einen Wandel hin zu den traditionellen Wertesystemen, hin zu einer stärkeren Akzeptanz einer übergeordneten Autorität.

Die von Politikern gerne genannte Redewendung der westlichen oder westlich christlichen Grundwerte, soll vor allen die eigene Überlegenheit in moralischer, kultureller und wirtschaftlicher Sachlagen herausstellen. Das beinhaltet aber auch einen gewissen Rassismus, selbst innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft. Erstens : Welchen räumlichen Bezug hat die westliche Wertegemeinschaft überhaupt?

Auf jeden Fall Europa, so hören wir es fast täglich von Politikern und anderen, und die Werte, auf die sich die EU gründe, seien die europäischen Grundlagen der westlichen Wertegemeinschaft. Aber stimmt das eigentlich? Das geografische Europa kann hier als Bezugspunkt nicht herhalten, das Europa vom Atlantik bis zum Ural geographisch reicht dürfte bekannt sein und umfasst ja auch Staaten wie Russland. Russland und die Europäische Union war nie eine Wertegemeinschaft, selbst historisch gesehen nicht. Es gab zwischen dem östlichen und westlichen Europa zwar einen gewissen kulturell- wirtschaftlichen Austausch, aber das westliche und östliche Europa haben einen ganz anderen historischen Entwicklung genommen, denkt man an das Balkangebiet das mehrere Jahrhunderte zum Teil des Osmanischen Reiches gehörte oder eben an Russland. Wenn man die historische Entwicklung Großer Teile Europas zugrunde legt, haben an der Entwicklung dieser Werte, auf die sich die EU beruft, große Teile Europas gar keinen Anteil an deren Herausbildung gehabt. Abgesehen davon sind die Werte, zu denen sich die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Neuseeland und der Staat Israel bekennen, keine anderen als die, die wir so gern die »europäischen« nennen, also ebenfalls zu der westlichen Wertegemeinschaft zuzurechnen sind.

Grundzüge der westlichen politischen Werte

Der gemeinsame Nenner der westliche Wertegemeinschaft ist die Demokratie, die Ihre historischen Wurzeln in der griechischen Antike hat, aber heutzutage keine direkte Demokratie ist sondern in allen diesen Ländern über die Form der Representanz durch Volksvertreter, die in Wahlen bestimmt werden verkörpert wird. Die jedoch eine ja nach Land eine komplett andere Ausgestaltung hat. Eines sollte man hierbei jedoch nicht übersehen, in den Staaten Lateinamerikas, Südostasiens, Japans, Russland werden ebenfalls die Volksvertreter durch Wahlen bestimmt, aber diese Staaten werden nicht zur westlichen Wertegemeinschaft gerechnet.

Laizismus oder säkulare Strukturen

Die meisten Menschen assoziieren den Laizismus als den Tatbestand mit der Trennung von Religion und Staat, welches einer Missdeutung bzw. Verwechslung mit dem Säkularismus bedeutet. Der Laizismus sieht den Staat vielmehr in einer neutralen Position zu seinen Bürgern in Bezug auf Kultur, Weltanschauung und Religion, also eine eher ursprünglich liberale Grundhaltung (siehe Tomas Paine). Die Grundhaltung der Laizistischen Lehre zur Gesetzgebung eines Staates ist eigentlich folgende: die Existenz oder Nichtexistenz jedweder Gottheit und die Ausübung einer bestimmten Kultur durch den einzelnen Bürger darf keinen Einfluss auf Verwaltungsentscheidungen, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung für den einzelnen Bürger haben.

In einem laizistischen Staat gibt es keine nationale Religion, noch eine nationale Kultur die für den Bürger verbindlich gemacht werden dürfen. Besonders interessant ist dieser Grundsatz der Staatlichen Neutralität in Bezug Mensch, Kultur und Religion, wenn man sich die in konservativen politischen Kreisen immer wieder aufflammende Diskussion um die sogenannte Leitkultur ansieht, in dem Menschen mit Migrationshintergrund mit anderen religiösen und kulturellen Hintergrund die Unterwerfung unter eine sogenannte Leitkultur gefordert wird. Dieselben politischen Kräfte berufen sich jedoch gleichzeitig auf den Laizismus als einen Grundwert der westlichen Wertegemeinschaft und hier entsteht nun mal ein Wiederspruch in sich, denn in Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich" sowie: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Diese laizistischen Freiheiten werden immer wichtiger, wenn man sich die immer weiter gehende religiösen und weltanschaulichen Individualisierung und Pluralisierung innerhalb der Gesellschaft ansieht. Zum weltanschaulichen Bekenntnis eines Menschen gehört nun mal auch sein kultureller Hintergrund und zu dessen Schutz in Deutschlands gewinnt dieser Grundsatz der individuellen kulturell- und religiösen Freiheit in Zukunft eine eher noch zunehmende Bedeutung.

Die geforderte Unterwerfung unter eine Leitkultur bzw. Religion kann man eigentlich als einen ethno-kulturellen Rassismus bezeichnen, der rein praktisch nichts mit dem Grundprinzips des Laizismus zu tun hat. Auf diesen privaten Bereich darf der Staat keinen Einfluss haben, wenn man den Grundsatz des Laizismus, der Staatlichen Neutralität in Bezug auf Ausübung von Kultur, Religion, die beide zu den Kerngebieten einer unabhängigen menschlichen Entwicklung sind oder anders genannt der Humanität, ernst nehmen würde.

Eines muss man noch hinzufügen in Europa und Nordamerika gab es nur zwei Staaten die eine strikte Trennung von Religion, Kultur und Staatswesen umgesetzt haben, die USA und Frankreich, in Deutschland oder den USA zum Beispiel werden Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts angesehen und damit ein Teil der staatlichen Struktur, was nun wiederum auch der Behauptung eines säkularen Deutschlands oder einer säkularen USA eigentlich ad-absurdum führt. Die USA sind laizistisch, aber wiederum nicht wirklich säkular, Deutschland ist weder laizistisch noch säkular. Grundforderungen des Laizismus und Säkularismus sind folgende:

Der Laizismus ist nun mal eine Grundforderung auf Liberalismus im Gesellschaftsleben, für die Kultur- und Religionsfreiheit des einzelnen Individeums.

Der Säkularismus ist die Forderung der Trennung von Religionsgemeinschaft, deren Vorstellungen und staatlichen Strukturen und Zielvorstellungen.

Wenn man es sich genauer betrachtet, fallen letztendlich diese sogenannten Werte nicht unter den Grundsatz der gemeinsamen Werte, denn in keinem Staat der zu der westlichen Wertegemeinschaft zugerechnet werden wurden diese stringent umgesetzt, aber es geht ja noch weiter und ich suche noch und hoffe bei den Menschenrechten noch fündig zu werden.

Menschenrechte

Die meisten Politiker verweisen gerne auf die westliche Tradition, der Wahrung der Menschenrechte als ein Erbe der europäischen Aufklärung. Wonach alle Menschen gleich sind, egal welche Rasse, Kultur und Religion sie haben und ausüben und als ein universelles Kulturgut des Westens bezeichnet wird. Der erste Staat der Erde der dieses in sein Werte und Rechtssystem integrierte waren die USA 1776 in der Bull of Rigths of Virginia gefolgt von Frankreich mit der Erklärung von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit für alle Menschen 1789 sechs Wochen nach dem Sturm auf die Bastille. Wobei hier einschränkend zu sagen ist : die USA verwirklichten diesen Grundsatz erst rund 220 Jahre nach der Niederschrift mit der Anerkennung der Rechte der Indianischen Urbevölkerung nach Gleichbehandlung und Gleichstellung vor dem amerikanischen Rechtssystems, in Frankreich wurden diese Gleichheit vor dem Gesetz erst mit Ende des Kolonialismus verwirklicht und im Osten Europa erst nach dem Fall des Eisernen Vorhangs im Jahre 1989 und dem Ende des so genannten Sozialismus.

Aber grundsätzlich sollte man die Menschenrechte als eine subjektive Darstellung von Rechten des einzelnen Menschen vor einem politisch-, kulturell soziologischen Hintergrund sehen. Die Problematik der Menschenrechte ist nämlich die: Menschenrechtler gehen zwar davon aus das alle Menschen mit den gleichen Rechten geboren wurden, aufgrund ihres Menschseins und stellt damit eine Art Naturrecht dar, aber die Gewichtung der Menschenrechte innerhalb verschiedener Gesellschaften kann sich sehr stark sich unterscheiden. So zum Beispiel werden in den USA, China und Iran Todesurteile vollstreckt welches nun mal gegen das Grundrecht auf Leben verstößt. In den USA wird wie folgt argumentiert das das Grundrecht auf Leben für Opfer einer Gewalttat, d.h. Straftat mit Todesfolge, höher eingeschätzt wird als das des ausführenden Täters, da er aus niederen Beweggründen dem Opfer selber das Grundrecht auf Leben verweigert hat und demzufolge nicht das selbe Menschenrecht auf Leben genießen kann, woraus nun wieder folgt das es hier zu einer moralisierenden Abwägung zwischen den grundsätzlichen Menschenrechten des Opfers und des Täters kommt. Darüber hinaus wird der Schutz der Gesellschaft vor Gewalttaten Einzelner höher bewertet, als der Schutz des Einzelnen vor Gewalttaten einer Gesellschaft(Staat).

Die Argumente pro Todesstrafe wie Abschreckung, Schutz vor Rückfalltätern sind eigentlich vorgeschobene Argumente, da die meisten Tötungen im Affekt begangen werden, somit nicht geplant sind. Auch der Schutz vor Rückfalltätern hat eher Pseudocharakter, da niemand die Zukunft und Handlungsweise eines Menschen vorhersagen kann. Wenn ein Staat die Todesstrafe praktiziert übernimmt er gleichzeitig das archaische Prinzip der Blutrache bzw. das Talionsprinzip in sein Rechtssystem, wonach gleiches mit gleichem vergolten werden soll oder anders ausgedrückt ein Gleichgewicht an Schaden am Körper des anderen entstehen soll, was nun wiederum den humanitären Grundsätzen zuwiderläuft. So gesehen wird zwar Selbstjustiz ausgeschlossen, dafür Blutrache dann wiederum gesellschaftlich organisiert. Die Todesstrafe impliziert vielmehr die Gefahr das Unschuldige hingerichtet werden, da in jedem Rechtssystem der Welt die Gefahr besteht das durch Rechtsbeugung oder Justizirrtümer aufgrund einer unzureichende Verteidigung, aufgrund fehlender finanzieller Mittel des Beschuldigten, oder Verfehlungen von Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht ausgeschlossen werden können. Weitere Gefahren liegen darin, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen werden können.

So mussten seit 1973 in den USA 130 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 46 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika 2006 jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Fehlurteile sind zum Beispiel auch aus Australien, der VR China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea und Uganda bekannt.

Daraus ergibt sich auch die Logik die zum Beispiel zu den Folteropfern, unter der Administration des George W. Bush, von Abu Graib, Bagram und Guantanomo führte, denn zur Abwehr von Anschlägen auf die USA durften US-Behörden, wie die CIA oder FBI, staatsbürgerliche Rechte und die allgemeinen Menschenrechte einfach gesagt außer Kraft setzen und damit die Bull of Rigths ebenso, selbst unter Barak Hussein Obama ist das noch immer so, zwar ist US-amerikanischen Staatsangestellten die Ausübung der Folter nun wieder verboten, aber die Geheimdienste dürfen immer noch Personen in Staaten überstellen die die Folter praktizieren und somit an den eher fragwürdigen Informationsgewinnung teilhaben, diese Informationen auch verarbeiten und aus Ihnen Rückschlüsse ziehen, So heißt es ja >>... Personen im Gewahrsam oder unter tatsächlicher Kontrolle eines Beamten, Angestellten oder eines anderen Agenten der Regierung der Vereinigten Staaten, oder Personen, die in einer Einrichtung festgehalten werden, die während eines bewaffneten Konflikts von einem Amt oder einer Agentur der Vereinigten Staaten betrieben oder kontrolliert wird.<< Das kleine Hintertürchen dürfte ja wohl jeder erkennen, der Erlass bezieht sich nur auf US Bürger im Dienste des Staates der USA, siehe Lateinamerika 1980-1990. Als von den USA bezahlte Todes-Schwadron durch Guatemala, El-Slavador, Nicaragua usw. zogen, dabei Tod und Schrecken verbreitend durch die Lande ziehend und eben auch mit Mitteln der Folter Informationen über die angebliche Unterstützung der UdSSR und Kubas zu erlangen versuchten und diese an die Geheimdienste der USA weitergaben. Seit Ende des Vietnamkrieges war die Ausübung von Folter US Staatsbürgern und Geheimdiensten untersagt, eben bis die Georg W. Bush-Administration neue Dienstvorschriften sich ausdachte, die eben auch die Folter zwar nicht direkt erlaubte, jedoch im Zuge einer wohlwollenden Interpretation verstanden werden konnte.

Unter der Bush Administration von 2001 - 2009 zeigt sich die Moralisierung der Menschenrechte am deutlichsten. Einerseits war die Bush Administration weltweit die aktivste Kraft zur Bekämpfung des immer noch existierenden Sklavenhandels, indem es Wirtschafts- und Militärhilfe von der Lage der Menschenrechte und welchen Status der Sklavenhandel in einem Land hat, abhängig machte. Hierzu schuf man eigens eine Menschenrechtsbehörde, die ein jährliches Monitoring für jedes Land durchführt. Die EU hat keinesfalls sich als moralisch überlegene Einheit in der Frage des organisierten Menschenhandel erwiesen, da hierzulande, in EU-Europa, werden vor allem die Menschen kriminalisiert die eigentlich als Opfer gelten sollten, siehe Lage der Flüchtlinge in Nordafrika, andererseits hebelte diese Administration das Menschenrecht zum Schutz vor Folter geradezu aus, indem es Praktiken zuließ die kurz gesagt an einen autoritären oder totalitären Staat wie denen in den dunklen Kapiteln des 20. Jhd. erinnern, da den Vernehmern und deren Vorgesetzte autorisiert wurden die Methoden der Verhöre zu legalisieren und organisierten, somit auch noch Straffreiheit gewährt wurde. Dieses widerspricht zunächst auch noch der US-eigenen Rechtauffassung im zivilen und militärischen Strafrecht dahin gehend das die Judikative zuerst von der Unschuldsvermutung der Betroffenen ausgehen soll, bis deren Schuld bewiesen wurde. Diese Unschuldsvermutung wurde erst gar nicht gestellt, wenn der vermutete Täter oder Kollaborateur von vornherein als Terrorist oder feindlicher Kämpfer deklariert wird.

Daraus ergibt sich zwangsläufig einen Bruch in der Rechtskontinuität in den USA und der Anwendung Ihrer Gesetze in den Nationalen Grenzen, Rechtskontinuität soll nichts anderes heißen als die Gleichheit des Einzelnen vor dem geltenden Gesetzen eines Staates. Kritiker mögen hier einwenden das Guantanamo, Abu Graib, Bagram außerhalb der Grenzen der USA liegen und somit die Rechtsgrundlagen und Gesetze der USA nicht mehr gelten würden, viele Rechtsgelehrte wie der Oberste Gerichtshof der USA verwiesen ja immer darauf. Aber das sind juristische Spitzfindigkeiten, denn überall wo ein Staat hin Truppen entsendet, Lager aufbaut und selbst betreibt gelten auch die Dienstvorschriften der Armee und damit die Gesetze des Staates oder Landes, das die Truppen entsendet, andernfalls wären die Gerichtsurteile gegen Lindsy England usw. ohne rechtliche Grundlage gefällt worden, da sie ja nicht auf dem Boden der USA diese Rechtsbeugungen beging und damit wären die Urteile unwirksam, was sie jedoch nicht sind. Oder noch extremer die entsendeten Truppenteile wären demnach ein Haufen marodierender Söldner die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in einem anderen Land aufhalten würden.

Aus dieser moralisierenden Abwägung der Rechte Einzelner ergibt sich dann das Dilemma aus welchen Sichtwinkel man die Menschenrechte betrachtet oder welchen Gruppen von Menschen man diese Rechte zubilligt, wie sich auch an der europäischen Südgrenze eigentlich auch zeigt, wobei wir jedoch spätestens hier beim Thema eines ethnischen Rassismus angelangt wären und das ist dann doch ein eignes Thema. Denn warum sperren die Herrschenden Eliten denn afrikanische Flüchtlinge aus dem angeblichen Schmelztiegel der Kulturen Europa denn aus? Man bedauert eben die Toten die im Mittelmeer oder im Atlantik ums Leben kommen, behandelt jedoch die Überlebenden wie Kriminelle, da kann man nur sagen was für ein Wiederspruch und dieses zeigt auch Menschenrechte sind im Europa der EU kein Wert an sich. Sie werden wie in der USA, Australien oder Neu Seeland je nach politischer Gemengelage zugeteilt, was mich immer an die Lebensmittelmarken in der Zeit des Zweiten Weltkrieges erinnert.

Aber in der Summa ergibt sich aus dem vorher geschriebenen, es gibt sie nicht die westlichen Grundwerte oder westlich christlichen Grundwerte oder die westliche Wertegemeinschaft, es ist lediglich eine rhetorische Floskel die von Politkern ganz gerne verwendet wird um ein Überlegenheitsgefühl in ihren Reden zu schaffen. Die Logik bedingt dieses auserwählt sein, besser als andere zu sein, der einen Unschuld und damit wären wir eigentlich beim Thema einer faschistischen Handlungsweise, was jedoch auch einer Ideologie entspricht. Vielleicht ist diese Handlungsweise die eigentliche Grundkonstante die die westliche Wertegemeinschaft auszeichnet?

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